Damit werden alle Forderungen bezeichnet, auf die eine Konkurseröffnung keine Auswirkung hat. Wichtig in diesem Zusammenhang sind Geldstrafen wegen strafbarer Handlungen jeder Art wie z.B. Parkstrafen, Strafen vom Finanzamt etc. Für ausgeschlossene Forderungen gilt auch kein Zinsen- und Exekutionsstopp.