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Glossar: Krida, betrügerische

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Krida, betrügerische

Eine betrügerische Krida liegt vor, wenn ein Schuldner

  • einen Bestandteil seines Vermögens verheimlicht, beiseite schafft, veräußert oder beschädigt,
  • eine nicht bestehende Zahlungsverpflichtung vortäuscht oder anerkennt
  • oder sonst sein Vermögen wirklich oder zum Schein verringert

und dadurch die Befriedigung seiner Gläubiger vereitelt oder schmälert.

Eine betrügerische Krida stellt eine strafbare Handlung nach §156 StGB dar und wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren - in schweren Fällen bis zu zehn Jahren - bestraft.


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