Wurden im Zuge einer Fahrnisexekution durch den Gerichtsvollzieher Gegenstände gepfändet, die nicht dem Schuldner gehören, so muss der Eigentümer dieser Gegenstände eine Exzendierungsklage führen. Im Zuge einer Exzendierungsklage klärt das Gericht die Eigentumsverhältnisse von beweglichem Vermögen.