Glossar: Gläubigermehrheit
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Gläubigermehrheit
Für eine Gläubigermehrheit ist notwendig:
- einfache Mehrheit (über 50%) der anwesenden Gläubiger,
- deren Forderungen müssen zumsammen mindestens 75% der gesamten Forderungen aller Gläubiger ausmachen.
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