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Glossar: Gläubigermehrheit

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Gläubigermehrheit

Für eine Gläubigermehrheit ist notwendig:

  1. einfache Mehrheit (über 50%) der anwesenden Gläubiger,
  2. deren Forderungen müssen zumsammen mindestens 75% der gesamten Forderungen aller Gläubiger ausmachen.


Kurz notiert aktuell:

Neues Mikrokreditmodell in Österreich

Insolvenzursachen 2009

ÖNORM für Chancen- u. Krisenmanagement

EU: Mikrokredite an Arbeitslose und Kleinunternehmer

Deutschland: mehr Gründungen und mehr Insolvenzen

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