Viele Gläubiger versuchen die Schuldner zur Zahlung der offenen Forderung durch Mahnschreiben zu bewegen, bevor sie ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt einschalten.
Dazu ist der Gläubiger per Gesetz nicht verpflichtet! Er kann offene Forderungen sofort nach Fälligkeit einem Inkassobüro oder einem Anwalt zur Klage übergeben!