Leben mit der Krise
unternehmer-in-not.at

StartseiteGlossarAussonderung

Glossar: Aussonderung

A B D E F G H I J K L M O 
P R S T U V Z 

Alle Begriffe auf einen Blick

Aussonderung

Das Recht auf Aussonderung betrifft Gegenstände, die in fremden Besitz stehen. Wenn eine Sache nicht dem Schuldner gehört, sondern einem Dritten, so hat dieser Dritte ein Aussonderungsrecht. Dieses bleibt auch bei Konkurseröffnung aufrecht.


Alle Begriffe auf einen Blick

A B D E F G H I J K L M O 
P R S T U V Z 

Suche auf www.unternehmer-in-not.at:

Benutzerdefinierte Suche
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen, Angaben zum Haftungsausschluss und zum Datenschutz.
Verwendung von Texten nur mit schriftlicher Erlaubnis