Bevor ein Gläubiger zu Gericht gehen kann um seine Forderung zu klagen, muss erst Terminverlust eintreten. Bei einem Kredit z.B. tritt Terminverlust dann ein, wenn die Ratenzahlung nicht, wie vereinbart, eingehalten wurde. Ist das der Fall, so wird der Kredit "fällig gestellt". Der Schuldner wird aufgefordert, den gesamten offenen Betrag innerhalb einer bestimmten Frist, meist 14 Tage, zu begleichen.