Bei der gerichtlichen Klage kommt es, abhängig von der Forderungshöhe, entweder zu einem Zahlungsbefehl oder zu einer Mahnklage. Beim Zahlungsbefehl werden sie vom Gericht aufgefordert, die vom Gläubiger genannte Forderung zu zahlen. Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung zu Recht besteht.
Besteht die Forderung nicht zu Recht, muss innerhalb von 14 Tagen ein Einspruch erhoben werden. Wird kein Einspruch oder der Einspruch zu spät eingebracht, so wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig. Der Gläubiger verfügt nun über einen Exekutionstitel mit dem er gegen den Schuldner Exekution führen kann.