Bei der vom Gläubiger eingebrachten Mahnklage überprüft das Gericht nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung, sondern informiert den Schuldner nur über die eingebrachte Mahnklage und fordert ihn als ersten Schritt zu einer Klagebeantwortung auf. Kommt der Schuldner dem Auftrag zur Klagebeantwortung nach, so wird das Gericht eine Gerichtsverhandlung ansetzen, in der der Kläger und der Beklagten Ihre Sache darlegen können.