Damit der Gläubiger seine Forderung gerichtlich eintreiben und Exekution gegen den Schuldner führen kann, braucht er einen Exekutionstitel. Ein solcher Titel kann z.B. das Urteil bzw. der Vergleich eines Gerichtes, ein Bescheid einer Behörde oder auch ein vollstreckbarer Notariatsakt sein.