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Glossar: Zwangsausgleich

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Zwangsausgleich

Der Zwangsausgleich ist ein gerichtlicher Vergleich in einem laufenden Konkursverfahren. Den Zwangsausgleichsantrag kann nur der Gemeinschuldner selbst bei Gericht stellen.

Der Zwangsausgleichsvorschlag muss eine Mindestquote von 20%, zahlbar innerhalb von zwei Jahren, vorsehen. Die Zustimmung der Gläubigermehrheit ist Voraussetzung.


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