Gerichtliches Insolvenzverfahren zur Schuldenregulierung, der Antrag muss vom Schuldner eingebracht werden. Die Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens hat zahlreiche Konsequenzen für den Ausgleichsschuldner, diese sind jedoch nicht so streng wie im Konkursverfahren. Den Gläubigern muss eine Mindestquote von 40% angeboten werden, eine Gläubigermehrheit muss zustimmen.