Leben mit der Krise
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Glossar: Mithaftung

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Mithaftung

Haftung mehrerer Personen für die gleiche Verbindlichkeit auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung. Jeder Verpflichtete haftet für die gesamte Forderung, der Gläubiger kann wählen, von wem er Zahlung verlangt (insgesamt natürlich nur einmal).


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