Leben mit der Krise
unternehmer-in-not.at

Glossar: Rechtskraft

A B D E F G H I J K L M O 
P R S T U V Z 

Alle Begriffe auf einen Blick

Rechtskraft

Unanfechtbarkeit der Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde. Rechtskraft tritt ein, wenn entweder kein weiteres ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig oder die Rechtsmittelfrist ungenützt verstrichen ist.

Nach Eintritt der Rechtskraft kann der Gläubiger seinen Anspruch unter Zuhilfenahme der Gerichte zwangsweise mittels Exekution durchsetzen.


Alle Begriffe auf einen Blick

A B D E F G H I J K L M O 
P R S T U V Z 

Suche auf www.unternehmer-in-not.at:

Benutzerdefinierte Suche
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen, Angaben zum Haftungsausschluss und zum Datenschutz.
Verwendung von Texten nur mit schriftlicher Erlaubnis