Diese Ausdrücke beschreiben die Unmöglichkeit, die fälligen Schulden aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtlage binnen angemessener Frist zu begleichen. Die Zahlungsunfähigkeit ist Voraussetzung für die Konkurserföffnung.
Bei juristischen Personen wird die Zahlungsunfähigkeit als Überschuldung bezeichnet; im allgemeinen Sprachgebrauch werden beide Begriffe gleichermaßen für natürliche wie juristische Personen verwendet.