Wird auch als außergerichtliche Sanierung, stiller Ausgleich oder als Vergleich bezeichnet. Der Schuldner einigt sich mit den Gläubigern ohne Einschaltung der Gerichte. Ein außergerichtlicher Vergleich kann bereits vor dem Eintreten der Zahlungsunfähigkeit durchgeführt werden.
Es ist die Zustimmung aller Gläubiger erforderlich.