Im Sinne einer "Entkriminalisierung" unternehmerischen Misserfolgs wurde die fahrlässige Krida durch den Tatbestand der "Grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen" ersetzt. Demnach sind nur mehr schwerwiegende Verstöße strafbar. Wichtige Änderung: die verspätete Konkursanmeldung zählt nicht mehr dazu.