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Glossar: Krida, fahrlässige

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Krida, fahrlässige

Im Sinne einer "Entkriminalisierung" unternehmerischen Misserfolgs wurde die fahrlässige Krida durch den Tatbestand der "Grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen" ersetzt. Demnach sind nur mehr schwerwiegende Verstöße strafbar.
Wichtige Änderung: die verspätete Konkursanmeldung zählt nicht mehr dazu.


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