Bei Konkurseröffnung wird vom Gericht ein Masseverwalter bestellt. Zu den Aufgaben des Masseverwalters gehören vor allem die Untersuchung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, die Feststellung der Passiven, die Einbringung und Sicherung der Aktiven, die Verwaltung und Verwertung der Masse und die Verteilung des Erlöses aus der Masseverwertung.