Das Abschöpfungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung der Entschuldung. Es wird im Rahmen eines (Privat-) Konkurses eingeleitet, wenn ein Zwangsausgleich oder Zahlungsplan keine Mehrheit bei den Gläubigern gefunden hat. Dem Gemeinschuldner verbleibt für sieben Jahre nur das Existenzminimum, alle pfändbaren Teile des Einkommens und alle Vermögensvorteile (Bsp. Erbschaft) müssen herausgegeben werden.